soforthilfe

Lasst uns gemeinsam sehen, wie wir gegen das Chaos der geänderten Voraussetzungen vorgehen können.

 gericht

Anfang Juli 2020 und Oktober 2020 erhielten ca. 100.000 der insgesamt ca. 426.000 Soforthilfeempfänger in NRW eine E-Mail. Die nächsten E-Mails an alle Soforthilfeempfänger folgten dann im Dezember 2020 und nun im Juni 2021.
Das, was sich zunächst für viele von uns als „harmlose“ NRW-E-Mails mit der Aufforderung zur Rückmeldung in der Soforthilfe darstellte, war nicht harmlos. Dank unserer Anwälte wissen wir es inzwischen besser.

Mit diesen E-Mails hat uns das Land NRW womöglich ein ganz besonderes „Geschenk“ zu machen versucht: Im Rahmen der anwaltlichen Prüfungen stellte sich nämlich heraus, dass es sich dabei ggf. eben nicht um einfache Mitteilungen handelt, sondern uns wahrscheinlich massive und zuvor nicht geltende Änderungen an den Bewilligungsbescheiden übermittelt wurden.
Eigentlich dachten wir wie die meisten Menschen: So ein Änderungsbescheid muss doch formal auch als solcher betitelt sein, zumindest aber muss auf Änderungen am Bescheid explizit hingewiesen werden. Normaler Weise macht man das auch so, aber diesmal eben nicht – weil es nicht zwingend so sein muss.
Was im Bescheid steht, soll nun in einigen, für uns wichtigen Punkten und zu unserem Nachteil ganz anders geregelt werden – nachträglich und wie wir finden auf eine, dem Handeln eines Bundeslandes bzw. von Landesministerien unwürdige Art und Weise.
Da die ersten rund 100.000 NRW-E-Mails dieser Art Anfang Juli 2020 eingegangen sind und sie keine Rechtsbehelfsbelehrung enthielten - ob nun damit es nicht auffällt oder aus anderen Gründen entzieht sich unserer Kenntnis – haben die Empfänger nur innerhalb eines Jahres, also bis exakt ein Jahr nach dem Eingang der jeweiligen E-Mail die Möglichkeit dagegen zu klagen.
In der gesamten Zeitspanne bis heute haben wir über die verschiedensten Kanäle versucht beim Land NRW Gehör zu finden und eine faire Lösung zu erreichen. Ohne Ergebnis, also haben wir keine Wahl.
In einem letzten Versuch Klagen zu vermeiden hat uns der DEHOGA unterstützt und das Wirtschaftsministerium NRW um eine verbindliche Stellungnahme gebeten, aus der hervorgeht, dass es sich eben nicht um Änderungen an den Bescheiden handelt. Diese wurde am Freitag, den 25.06.2021 vom Ministerium abgelehnt.
Geduld ist eine Tugend, aber sie ist endlich und wenn Fristen ablaufen muss man handeln. Gelegenheiten das alles ohne Gerichte zu klären und zu regeln gab es genug, also bleibt den Betroffenen nur der Gang vor die Verwaltungsgerichte.
Bedauerlich, weil hier den Existenzen, die das Land NRW ja retten wollte zusätzliche Kosten, Sorgen und Aufwände entstehen.
Traurig, weil ein solches Handeln der Verwaltung das ohnehin nicht sonderlich große Vertrauen vieler Menschen in Behörden und Ministerien noch weiter zu erschüttern droht.
Enttäuschend, weil das Land NRW bzw. das Wirtschaftsministerium womöglich blind und taub für Fairness zu sein scheinen.
Ernüchternd, weil es – wenn es so ist, wie es unsere Anwälte in ihren Befürchtungen benennen – ein Ausmaß an Tücke bedeuten würde, den man vielleicht Behörden in „Bananenrepubliken“ zutrauen würde, aber ganz bestimmt nicht dem Bundesland und seinen Ministerien, dessen Ministerpräsident für das Amt des Bundeskanzlers kandidiert.
Im Mitgliederbereich unserer Website stellen wir weitere Informationen und auch Klagevorlagen für unsere Mitglieder bereit.
Zum Schluss noch ein echtes Highlight, denn so wurde die Soforthilfe u.a. beworben:

Werbung Soforthilfe April2020

Quelle: Spiegel Ausgabe 16/2020


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