Die Verwaltungsvereinbarung vom 01.04.2020 zwischen Bund und dem Land NRW
Sehr interessant ist diese Vereinbarung vor allem aufgrund ihres Datums: 01.04.2020
Warum das so interessant ist?
NRW eröffnete das Antragsverfahren am 27.03.2020 OHNE, dass eine solche Vereinbarung schon bestanden hat. Vom 27.03. bis zum 01.04. wurden mehrere zig-zehntausende Anträge (pro Tag?) angenommen, bearbeitet und bewilligt.
Hier eine Kopie der Verwaltungsvereinbarung:
Aber damit noch nicht genug...
Die "Vollzugshinweise des Bundes für die Soforthilfe....." ist eine Anlage zur Verwaltungvereinbarung, wurde am 29.03.2020 erstellt und hat damit, als Anlage, eine Relevanz ab dem 01.04.2020. Dennoch öffnete NRW ohne Rückendeckung des Bundes bereits ab dem 27.03.2020 das Antrags- und Bewilligungsverfahren - wir wissen natürlich nicht, ob es einen Zusammenhang zwischen den politischen Ambitionen des Ministerpräsidenten und diesem ungedeckten Agieren gibt...
Hier eine Kopie der Vollzugshinweise:
Das bedeutet aus unserer Sicht nichts anderes, als dass NRW mindestens in der Zeit vom 27.03. bis 01.04.2020 auf eigene Faust, mit eigenen Regeln und NICHT auf den Bundesregeln beruhend das Antrags- und Bewilligungsverfahren durchgeführt hat. Es war ja ohnehin geplant, dass die Länder ihre eigenen Regeln gestalten und die Bundesregelungen sich nur auf das Verhältnis zwischen Land und Bund beziehen - ein weiterer Grund, warum wir die Aussage aus NRW "das hat der Bund vorgegeben" als plumpe Ausrede betrachten.
Ein weiteres, zusätzliches Argument - die FAQ und die Formulierungen zu den "Lebenshaltungskosten":
Bis zum Mittag des 01.04.2020 war es gemäß der FAQ explizit ERLAUBT, als Soloselbstständiger im Haupterwerb die Soforthilfe für die Lebenshaltungskosten zu verwenden und zwar OHNE betragliche Limitierung. Plötzlich verschand diese Formulierung am Mittag des des 01.04. ersatzlos.... ob das wohl mit der Verwaltungsvereinbarung zu tun hat? Komisch.... oder?
Wir finden:
Wer auf eigene Faust handelt, der muss auch selbst für sein Handeln gerade stehen und kann sich nicht auf irgendwelche Bundesvorgaben berufen, die es ja noch gar nicht gab.
Die Website des Landes NRW wurde diverse Male verändert.
Formulierungen wurden gelöscht, geändert und neue hinzugefügt - teilweise widersprechen diese Änderungen und Löschungen vollständig den vorherigen Informationen.
Das alles geschah
OHNE irgendeine Mitteilung an die Antragsteller
OHNE Änderungsbescheide oder teilweisen Widerruf der Bescheide
Natürlich stellt sich die Frage des Vertrauensschutzes:
Wie soll ein Antragsteller, der zum Zeitpunkt X die Bedingungen auf der Website des Landes NRW gelesen hat und seinen Antrag abschickte denn etwas anderes wissen, als das, was zum Zeitpunkt der Antragstellung galt?
Eine wichtige Grundlage für jeden Soforthilfeempfänger besteht darin, den Stand der Dinge zum Zeitpunkt der Antragstellung zu dokumentieren.
Glücklicher Weise gibt es dazu gleich zwei Wege: web.archive.org (die sog. "Wayback-Machine") und die Informationen auf der Website fragdenstaat.de (Antwort auf eine Anfrage nach Bereitstellung aller Änderungen an das Land NRW).
Den Anwälten haben wir natürlich alle uns bekannten Versionen übermittelt, dazu eine Tabelle mit allen Formulierungen im Vergleich und eine Übersicht der wesentlichen Änderungen. Ihr werdet diese FAQ passend zu Eurem Antragsdatum auch benötigen und deshalb hier die Quellen:
FragDenStaat
Dank der großartigen Anfrage eines unserer Mitglieder über diese Plattform war das Land NRW gezwungen, Informationen zu den verschiedenen Versionen der FAQ etc. heraus zu geben.
HIER geht es auf die Seite dazu.
Wenn Ihr auf der Seite seid, findet Ihr ganz unten die verschiedenen FAQ Versionen im PDF Format. Ebenso sind auf der Seite ein Antragsmuster, Übersicht der vom Land mitgeteilten Änderungen etc.
Wayback Machine - Internet Archive
HIER geht es zu den verschiedenen Versionen auf dem Server der Plattform "internet archive.
Das ist eine non-commercial Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat Webseiten und deren verschiedene Zeitstände zu archivieren. Über den Link kommt Ihr auf eine Kalenderansicht, auf der die verschiedenen Speicherzeitpunkte der FAQ des Landes NRW markiert sind.
Unsere FAQ-Sammlung als ZIP-Datei
Parallel dazu haben wir alle auffindbaren FAQ-Versionen als PDF und als HTML-Kopie in eine ZIP-Datei gepackt.
Einfach herunterladen - entpacken - im Windows Exlorer öffnen - die PDFs sind nach Datum und Uhrzeit benannt. Die Offline-Kopien der FAQ-Website sind im Ordner "Websites" zu finden und genau so benannt wie die dazugehörigen PDF-Dateien.
Wie immer im Leben gibt es mehrere Wege, wie Du Dich wehren kannst:
Du kannst es allein versuchen und Dir die notwendigen Informationen verschaffen, Dich einlesen und ggf. einen Anwalt mit Deiner rechtlichen Vertretung beauftragen. Ehrlich gesagt ist das ein sehr steiniger und auch aufwendiger Weg – deshalb gibt es uns ja.
Du kannst Dich mit vielen anderen zusammentun und Mitglied in der IG-NRW Soforthilfe werden.
Gemeinsam mit über 3.000 Soloselbstständigen, Freiberuflern, kleinen Unternehmen, Künstlern etc. aus allen denkbaren Branchen wehren wir uns.
Ganz konkret bedeutet das:
Wir recherchieren und dokumentieren alle notwendigen Informationen
Wir bereiten sie auf und stellen sie hier im Mitgliederbereich und in der Facebookgruppe bereit
Wir sammeln für unsere „Kampfkasse“ und beauftragen renommierte Fachanwälte mit der rechtlichen Prüfung und Beratung. Die Ergebnisse stellen wir unseren Mitgliedern bereit.
Alles, was wir dafür von Dir erbitten ist eine kleine Beteiligung an den Kosten der anwaltlichen Betreuung. Unser Ziel ist es, alle relevanten Rechtsbereiche, Verordnungen etc. intensiv prüfen zu lassen und am Ende Leitfaden zu haben, der konkret die Maßnahmen und das Vorgehen beschreibt. Sicher kannst Du Dir vorstellen, dass das nicht nur eine Menge Arbeitsaufwand bei uns (wir tun das ohne jedes Entgelt) und bei den Anwälten erzeugt, sondern auch hohe Kosten.
Mal ganz ehrlich: Allein durch die Ergebnisse der anwaltlichen Tätigkeiten wirst Du am Ende um ein Vielfaches mehr zurückbekommen, als wir an Kostenbeteiligung erbitten.
Also: Mach mit und wehre Dich gemeinsam mit uns.
Es sind ganz einfache, drei Schritte, um Dich umfassend zu informieren:
1. Melde Dich in unserer Facebookgruppe an.
Dort findest Du bereits zahlreiche Informationen, Dokumente, Beiträge u.s.w. die Dir mit Sicherheit weiter helfen.
2. Beteilige Dich an unserer Sammlung für die anwaltliche Betreuung
Alle Informationen dazu findest Du in der Facebookgruppe unter „Ankündigungen“.
3. Registriere Dich hier für den Mitgliederbereich
Der Mitgliederbereich dieser Seite ist ausschließlich für die Mitglieder gedacht, die sich an den Kosten für die Anwälte beteiligt haben. Hier findest Du deutlich detailliertere Informationen als in der Facebookgruppe und hier werden auch die Zwischen- und Endergebnisse der Anwälte detailliert bereit gestellt sobald wir sie haben.