Ratenzahlungsanträge
UPDATE 13.11.2023:
-Keine Panik- da wir gerade von panikartigen Anrufen, PN's und Emails geflutet werden, jetzt + hier nochmal deutlich, für alle:
NRW selbst hat in Presseerklärungen verlauten lassen, nicht sofort zu vollstrecken, sondern erst zu mahnen. Aber wer liest schon Pressemitteilungen. Lese kompetente mögen bitte in ihren Schlussbescheid sehen, da steht es auch.
👉Schlussbescheid Seite 1 , unten, "Hinweis":
"Sollte nach dem 31.Oktober 2022 noch ein Restbetrag ausstehen, erhalten Sie hierüber eine Mahnung."
Merke: Es ist nicht definiert, wie hoch ein Restbetrag ist! Der Restbetrag kann also durchaus auch die volle Summe sein.
Merke weiter: An das alte Fälligkeitsdatum tritt stets das Neue, also jetzt (noch) der 30.11.2023!
Behaltet mal die Nerven bitte. Wir können ja auch nix dafür.
Es laufen die ersten Flurfunkgerüchte um eine Fristverlängerung in den Januar. Lasst NRW dann doch mal in Ruhe fertig machen. Sie können kaum überall rumplärren, Ratenzahlung kommt und dann durchgreifen. Auch jetzt etwas beantragen bringt NICHTS, da kommt nur eine Textkonserve mit halbgarem Unsinn als Antwort. Das will doch keiner.
Und wir haben einen Ratenzahlungsantrag fertig. Den geben wir DANN raus, wenn es Sinn macht!
Und noch etwas zur Logik. Leute die KEINEN Schlussbescheid haben, brauchen sich schon gar keinen Kopf um den 30.11.23 machen. Das ist soweit doch klar: Kein Schlussbescheid, keine Fälligkeit und schon gar keine Vollstreckbarkeit!