Seit einigen Tagen erhalten (sehr langsam) alle 2500 Kläger einen „Vergleichsvorschlag“ von NRW. Festzustellen ist zunächst, dass die bisherigen Verfahrenskosten (also z.B. eure Gerichtskosten) ohnehin das Land NRW tragen muss. Sodann erfolgt eine Vergleichsquote von 50% auf die Forderung aus dem Schlussbescheid. Das ist soweit so gut.
Nachdem das Urteil des OVG vom 17.03.2023 nun mehrfach gelesen und juristisch und sprachlich seziert wurde und noch einige andere, ganz grundlegende, Quellen für das Zuwendungsrecht sowie noch ein ganz nettes Urteil aus Thüringen ausgewertet wurden, ist es an der Zeit das alles einmal so „kurz“ und einfach wie möglich darzustellen und eine Aussicht auf das zu geben, was noch ansteht.
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Pressemitteilung: Sieg vor dem OVG Münster gegen Land NRW
Am 17.03.2023 fand die lang erwartete Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Münster statt und endete mit einer Zurückweisung der Berufung des Landes NRW, das bereits in erstinstanzlichen Verhandlungen am Verwaltungsgericht Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen unterlag.
Damit bestätigt nun auch das OVG Münster, dass die „Schlussbescheide“ der „NRW-Soforthilfe 2020“ rechtswidrig sind.
Die Verhandlung am OVG Münster dauerte von 10 Uhr bis 19:30 Uhr und zum Schluss kam ein Urteil heraus, mit dem weder NRW noch wir ganz zufrieden sein können, jede Seite hat gestern Kröten schlucken müssen.
Hier eine Übersicht über die Berichterstattung in den Medien, die bei Bedarf weiter ergänzt wird.
Deutlich zu begrüßen ist dieser längst überfällige, konstruktive Schritt. So wird "allseits" Druck herausgenommen und den NRW - Unternehmern ein zusätzliches Zeitfenster verschafft. Soweit so gut.
Warum dieser Schritt wenige Tage vor dem Termin am Oberverwaltungsgericht erfolgt, bleibt spekulativ.
(Stand: 29.12.2022)
Wie das Fachmagazin Juve.de am 27.10.2022 berichtete, soll NRW für das Berufungsverfahren am OVG in unseren Klagen gegen die Schlussbescheide eine neue Kanzlei beauftragt haben, die Kanzlei Redeker in Bonn.
Erste Entscheidungen zeigen: Keine Rückzahlung von Corona-Soforthilfen für Unternehmer und Selbständige
Die Wirtschaftskanzlei Orth Kluth hat die Interessengemeinschaft NRW-Soforthilfe beraten. In der von Reiner Hermann 2020 gegründeten IG haben sich rund 10.000 Kleinunternehmer, Soloselbständige und Freiberufler zusammengeschlossen, um gegen Rückzahlungs- bescheide des Landes Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Soforthilfe NRW 2020 vorzugehen.