Lasst uns gemeinsam sehen, wie wir gegen das Chaos der geänderten Voraussetzungen vorgehen können. |
Wie das Fachmagazin Juve.de am 27.10.2022 berichtete, soll NRW für das Berufungsverfahren am OVG in unseren Klagen gegen die Schlussbescheide eine neue Kanzlei beauftragt haben, die Kanzlei Redeker in Bonn.
Weiterlesen: NRW beauftragt neue Kanzlei für Berufungsverfahren am OVG
Erste Entscheidungen zeigen: Keine Rückzahlung von Corona-Soforthilfen für Unternehmer und Selbständige
Die Wirtschaftskanzlei Orth Kluth hat die Interessengemeinschaft NRW-Soforthilfe beraten. In der von Reiner Hermann 2020 gegründeten IG haben sich rund 10.000 Kleinunternehmer, Soloselbständige und Freiberufler zusammengeschlossen, um gegen Rückzahlungs- bescheide des Landes Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Soforthilfe NRW 2020 vorzugehen.
Weiterlesen: Orth Kluth führt Musterklageverfahren wegen NRW-Soforthilfe
Viele Soforthilfeempfänger haben in ihrem Rückmeldeformular unter Punkt 1. den Verzicht auf die Corona Soforthilfe 2020 angekreuzt, da dort folgendes stand:
Weiterlesen: Verzichtserklärung zur NRW Corona Soforthilfe 2020
Hier ein Beitrag in der WDR Lokalzeit Köln vom 16.09.2022 über die Verhandlung am VG Köln, Reiner Hermann wurde im Beitrag um seine Einschätzung gefragt.
Hier ein Beitrag in der WDR Lokalzeit Düsseldorf vom 16.08.2022 über die Verhandlung am VG Düsseldorf, Reiner Hermann wurde im Beitrag um seine Einschätzung gefragt.
Hier mal eine Sammlung von Presseberichten zur Verhandlung am VG Düsseldorf am 16.08.2022 mit einem ersten Sieg in unserem Kampf.
Pressemitteilung VG Düsseldorf:
https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2022/2221/index.php
Hier mal ein Urteil aus Bayern zu einer Klage wegen Rückforderungen von "Oktoberhilfe". Anderes Bundesland und ein anderes Hilfsprogramm, ja.
Wir teilen das trotzdem mit euch, weil wir (und fähige Juristen) denken, dass einiges an Argumentation für die „NRW Soforthilfe“ gebraucht werden kann.
Weiterlesen: VG München - Urteil vom 16.12.2021 zum Thema Vorläufigkeit eines Bescheides