Lasst uns gemeinsam sehen, wie wir gegen das Chaos der geänderten Voraussetzungen vorgehen können. |
"Ecovis", eine wirklich feine Adresse, Steuerberater / Wirtschaftsprüfer / Rechtsanwälte. Eigentlich nicht deren Sprachgebrauch, aber da ist wohl zu Recht ein "Kragen" geplatzt. Sehr amüsant.
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Immerhin: Es wird darüber berichtet.
Leider ist das Video insofern fehlerhaft, dass man auch in NRW nur dann einen Betrag von 1.000 Euro für die Lebenshaltungskosten bekommt, wenn man die Voraussetzungen der Überbrückungshilfe des Bundes erfüllt. Die setzen aber voraus, dass die Betriebskosten nicht durch die Einnahmen gedeckt werden und genau da ist der Haken:
Heute "feiern" wir den 4. Advent mit einer kleinen Kerze am Rheinufer, ein leuchtendes Mahnmal an die Landesregierung und die Verantwortlichen des Wirtschaftsministeriums NRW.
Viele Branchen sind im Lockdown, teilweise schon seit März!