Lasst uns gemeinsam sehen, wie wir gegen das Chaos der geänderten Voraussetzungen vorgehen können. |
Eines der Lieblingsworte unserer NRW-Wirtschaftsministerin ist „Dialog“. Leider ist davon, außer in hauseigenen Pressemitteilungen, wenig bis gar nichts zu merken.
Noch spannender wird die Betrachtung des ebenfalls gerne verwendeten Wortes „Gleichbehandlung“. Ein richtiges, hehres und legitimes Ziel. Leider fehlt es hier in NRW an allen Ecken und Enden.
Weiterlesen: Artikel 3 Grundgesetz in der NRW-Auslegung: nicht jeder ist gleich!
Das Land NRW hat sich offenbar eine neue Sauerei einfallen lassen, die unter bestimmten Voraussetzungen dazu führt, dass Kläger trotz des eindeutig rechtswidrigen Schlussbescheides, die dagegen erhobene Klage „formal“ doch noch verlieren können!
Weiterlesen: Miese Taktik von NRW bei angesetzten Gerichtsterminen
Seit einigen Tagen erhalten (sehr langsam) alle 2500 Kläger einen „Vergleichsvorschlag“ von NRW. Festzustellen ist zunächst, dass die bisherigen Verfahrenskosten (also z.B. eure Gerichtskosten) ohnehin das Land NRW tragen muss. Sodann erfolgt eine Vergleichsquote von 50% auf die Forderung aus dem Schlussbescheid. Das ist soweit so gut.
Weiterlesen: Vergleichsangebot von NRW - Guter Ton geht anders!
Nachdem das Urteil des OVG vom 17.03.2023 nun mehrfach gelesen und juristisch und sprachlich seziert wurde und noch einige andere, ganz grundlegende, Quellen für das Zuwendungsrecht sowie noch ein ganz nettes Urteil aus Thüringen ausgewertet wurden, ist es an der Zeit das alles einmal so „kurz“ und einfach wie möglich darzustellen und eine Aussicht auf das zu geben, was noch ansteht.
Weiterlesen: OVG-Urteil NRW-Soforthilfe - Kommentar von Reiner Hermann
Kooperation mit Friseur- und Kosmetikverband NRW
Pressemitteilung: Sieg vor dem OVG Münster gegen Land NRW
Am 17.03.2023 fand die lang erwartete Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Münster statt und endete mit einer Zurückweisung der Berufung des Landes NRW, das bereits in erstinstanzlichen Verhandlungen am Verwaltungsgericht Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen unterlag.
Damit bestätigt nun auch das OVG Münster, dass die „Schlussbescheide“ der „NRW-Soforthilfe 2020“ rechtswidrig sind.
Weiterlesen: Pressemitteilung: Sieg vor dem OVG Münster gegen Land NRW
Die Verhandlung am OVG Münster dauerte von 10 Uhr bis 19:30 Uhr und zum Schluss kam ein Urteil heraus, mit dem weder NRW noch wir ganz zufrieden sein können, jede Seite hat gestern Kröten schlucken müssen.
Hier eine Übersicht über die Berichterstattung in den Medien, die bei Bedarf weiter ergänzt wird.
Weiterlesen: Pressespiegel über die Verhandlung am OVG Münster am 17.03.2023
Deutlich zu begrüßen ist dieser längst überfällige, konstruktive Schritt. So wird "allseits" Druck herausgenommen und den NRW - Unternehmern ein zusätzliches Zeitfenster verschafft. Soweit so gut.
Warum dieser Schritt wenige Tage vor dem Termin am Oberverwaltungsgericht erfolgt, bleibt spekulativ.
Weiterlesen: Land NRW verlängert Rückzahlfrist auf 30.11.2023
(Stand: 29.12.2022)
Wie das Fachmagazin Juve.de am 27.10.2022 berichtete, soll NRW für das Berufungsverfahren am OVG in unseren Klagen gegen die Schlussbescheide eine neue Kanzlei beauftragt haben, die Kanzlei Redeker in Bonn.
Weiterlesen: NRW beauftragt neue Kanzlei für Berufungsverfahren am OVG