Eines der Lieblingsworte unserer NRW-Wirtschaftsministerin ist „Dialog“. Leider ist davon, außer in hauseigenen Pressemitteilungen, wenig bis gar nichts zu merken.
Noch spannender wird die Betrachtung des ebenfalls gerne verwendeten Wortes „Gleichbehandlung“. Ein richtiges, hehres und legitimes Ziel. Leider fehlt es hier in NRW an allen Ecken und Enden.
Neuestes Beispiel:
Am OVG haben die Soforthilfeempfangenden gesiegt. Die Urteilsbegründung ist eindeutig. Alle Schlussbescheide sind rechtswidrig. Ca. 2.500 Kläger in NRW hängen aber immer noch in der ersten Instanz bei den Verwaltungsgerichten fest, weil NRW sich kaum rührt. NRW hat in ersten Einzelfällen einen Vergleich ins Spiel gebracht. -- Aber für alle? Man weiß es nicht…
Nun sollte man meinen, dass es eine Datei gibt, in der alle Kläger verzeichnet sind und diese von NRW auch genutzt wird, um allen Klagenden diesen Vergleich direkt anzubieten, ohne dafür auch noch die Verwaltungsgerichte zu belasten. Leider weit gefehlt.
Und man mag nicht glauben, dass es an der rückständigen NRW-Digitalisierung liegt. Augenscheinlich arbeitet man seitens NRW zurzeit nur auf Druck der bedauernswerten Verwaltungsgerichte, was diese kaum froher stimmt. Salamitaktik?
Nur wenn Gerichte terminieren, oder anderen Druck machen (z.B. Gerichtsbescheide ankündigen), meint man sich so langsam bequemen zu können, mal irgendetwas zu schreiben. Das alles durch eine NRW-Anwaltskanzlei (Wolter Hoppenberg) und natürlich auf Kosten aller Steuerzahlenden. Man mag kaum glauben, dass dieses trödelnd hilflose „Gefummel“ ein Versehen ist.
Ist es gar Absicht/Berechnung? Man weiß es nicht. Beides wäre aber peinlich.
Einzelne Verwaltungsgerichte gehen inzwischen, wohl aus reiner Verzweiflung und in der Sorge um den Rechtsstaat und die Gleichbehandlung dazu über, die NRW-Anwälte „anzumahnen“ und unter Fristsetzung danach zu fragen, wie es denn nun um den Vergleich bestellt ist. Ein absoluter Irrsinn.
Denkende und organisierte Menschen hätten, bestenfalls außergerichtlich, in einem Schub alle Vergleichsangebote mit Frist zur Annahme rausgeschickt. Den Rest der Schlussbescheide hätte man dann, wie ursprünglich angekündigt und geplant, zeitnah aufheben müssen.
Das hätte die Verwaltungsgerichte nicht belastet und wäre effektiv, effizient und schnell gewesen.
Entschuldigung, was schreiben wir da, wir sind in NRW!
Diese „Salamitaktik“ ist kostentreibend, belastet die Verwaltungsgerichte noch mehr und ist schlicht überflüssig bis unqualifiziert.
Ergebnis dieses „Chaos“ á la NRW ist, dass viele Soforthilfe-empfangende Kläger nunmehr gänzlich ohne Vergleichsangebot dastehen.
So viel zur „Gleichbehandlung“, Frau Wirtschaftsministerin.
Gerne hebt die NRW-Kanzlei Wolter Hoppenberg bei einer terminierten mündlichen Verhandlung auch mal am Tag vorher die Schlussbescheide auf, um die Probleme allseits noch größer zu machen. Nicht nur, dass die Klagenden ggf. trotzdem zum Gerichtstermin kommen müssten, NRW-Anwälte aber nicht oder die Gerichte ggf. auch Termine mühsam wieder absagen und dann versuchen müssen, die Klagenden kurzfristig irgendwie zu erreichen.
Wenn der Schlussbescheid aufgehoben, der Gerichtstermin aber nicht abgesagt wurde und man als Klagender nicht erscheint, kann das Gericht die Klage auf Kosten des Klagenden abweisen!
Wer dann das Kleingedruckte nicht liest, nicht versteht oder die Fristen nicht einhält, den hat das Land NRW in eine böse Kostenfalle gelotst. Vorsatz? Will NRW den Schaden bei den Soforthilfeempfangenden noch weiter vergrößern?
Im Ergebnis stehen jetzt jedenfalls viele Soforthilfe-empfangende Klagende nun ohne Vergleich da, den sie ggf. vielleicht, trotz aller Bedenken, doch gerne angenommen hätten.
Dass diese Klagenden bei der nächsten Klagewelle wieder antreten könnten, dürfte niemanden verwundern.
Die Frage lautet: „Quo vadis, NRW“??
Vergleiche für alle? Gleichbehandlung?
Wir wären zumindest vom Angebot her, dafür.
(Stand: 01.08.2023)