NRW hat das neue „Verwendungsnachweisverfahren“ endlich fertig gestellt, das auf dem Urteil des OVG Münster vom 17.03.2023 basiert, das wir damals mit unseren Anwälten erstritten haben.
Rund 75.000 Betroffene müssen bis 25.02.2024 erneut die NRW Soforthilfe 2020 abrechnen und bekommen demnächst eMail oder Post von NRW.
Rund 19 Monate haben das NRW Wirtschaftsministerium, IT-NRW und die Bezirksregierungen gebraucht, um ein neues Rückmeldeverfahren für die NRW-Soforthilfe zu gestalten, das "rechtssicher" und "dem Gleichheitsgrundsatz" entsprechen soll.
Wir schauen uns das Verfahren, die FAQs und Richtlinien genau an und berichten weiter über das Thema.
Weitere Infos dazu finden sich in unserem Mitgliederbereich.
(Stand: 28.10.2024)