Lasst uns gemeinsam sehen, wie wir gegen das Chaos der geänderten Voraussetzungen vorgehen können.

Die Verhandlung am OVG Münster dauerte von 10 Uhr bis 19:30 Uhr und zum Schluss kam ein Urteil heraus, mit dem weder NRW noch wir ganz zufrieden sein können, jede Seite hat gestern Kröten schlucken müssen.

Hier eine Übersicht über die Berichterstattung in den Medien, die bei Bedarf weiter ergänzt wird.

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Deutlich zu begrüßen ist dieser längst überfällige, konstruktive Schritt. So wird "allseits" Druck herausgenommen und den NRW - Unternehmern ein zusätzliches Zeitfenster verschafft. Soweit so gut.
Warum dieser Schritt wenige Tage vor dem Termin am Oberverwaltungsgericht erfolgt, bleibt spekulativ.

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Die Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen hatten in 11 Fällen entschieden, dass die vom Land NRW erteilten, sog. „Schlussbescheide“ zur NRW-Soforthilfe 2020 rechtswidrig sind.
 
Eine schriftliche Urteilsbegründung des VG-Gelsenkirchen steht noch aus. Die mündliche Begründung nach der Urteilsverkündung entsprach aber bereits im Wesentlichen der Urteilsbegründung des VG Köln. Das VG Düsseldorf hatte sich bei der Begründung noch etwas zurückhaltender ausgedrückt, ist aber ebenfalls zum gleichen Ergebnis gekommen. Auch wenn die Urteilsbegründungen unterschiedlich erscheinen, sind sie in ihren Kernaussagen doch im Wesentlichen identisch und eindeutig. 
 
Am 07.10.2022 informierte das Land NRW darüber, dass es entschieden habe, gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen, Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) einzulegen.

02.02.2022 - Wir haben mal den Mitgliederbereich etwas aufgeräumt und übersichtlicher gestaltet.
Mitglieder können sich jetzt in "Aktuelle Infos" regelmäßig auf einen Blick informieren, was es an neuen Beiträgen, Anleitungen und Textvorlagen im Mitgliederbereich gibt. Das ist besonders wichtig für alle, die nicht auf Facebook unterwegs sind.

Bitte beachtet auch unsere "Umfrage" nach den bisherigen Aktenzeichen/Geschäftszeichen der verschiedenen Verwaltungsgerichte

15. Juli 2021

dehoga kooperation V2

 Wir freuen uns, Euch allen mitteilen zu können, dass aus der gemeinsamen Vorgehensweise im Hinblick auf die ersten Klagen gegen die Rückmelde-Mails bzw. die darin enthaltenen Änderungen mehr geworden ist:
DEHOGA Nordrhein unterstützt unsere Aktivitäten durch eine Kooperation in Sachen Rückmeldung und ggf. unberechtige Rückforderungen.

Es ist schön, mit diesem großen und einflussreichen Verband einen Partner an unserer Seite zu haben, mir dem wir gemeinsam noch stärker werden.

Gern sind wir offen für Kooperationen mit weiteren Verbänden und Organisationen, denn eines steht fest: Je mehr Partner an Bord sind, desto mehr Aufmerksamkeit, nicht nur in den Medien, sondern auch in der Politik können wir für unsere Sache erzielen.

 gericht

Anfang Juli 2020 und Oktober 2020 erhielten ca. 100.000 der insgesamt ca. 426.000 Soforthilfeempfänger in NRW eine E-Mail. Die nächsten E-Mails an alle Soforthilfeempfänger folgten dann im Dezember 2020 und nun im Juni 2021.
Das, was sich zunächst für viele von uns als „harmlose“ NRW-E-Mails mit der Aufforderung zur Rückmeldung in der Soforthilfe darstellte, war nicht harmlos. Dank unserer Anwälte wissen wir es inzwischen besser.

Mit diesen E-Mails hat uns das Land NRW womöglich ein ganz besonderes „Geschenk“ zu machen versucht: Im Rahmen der anwaltlichen Prüfungen stellte sich nämlich heraus, dass es sich dabei ggf. eben nicht um einfache Mitteilungen handelt, sondern uns wahrscheinlich massive und zuvor nicht geltende Änderungen an den Bewilligungsbescheiden übermittelt wurden.

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gericht…oder warum das Land NRW den Soforthilfeempfängern E-Mails von sehr merkwürdigen Adressen und mit sehr merkwürdiger Absenderbezeichnung versendet.

 Diesmal geht es nicht um die vielen Merkwürdigkeiten, Änderungen hinter dem Rücken der Empfänger, nicht einmal um eine nachträglich erlassene Richtlinie, nein, diesmal geht es um etwas ganz Grundlegendes: 
Es geht um die Frage, warum die Soforthilfeempfänger ihre Bewilligungsbescheide deutlich und klar erkennbar von der für sie zuständigen Bezirksregierung erhielten und später dann „Anweisungen“ und „Änderungen“ per E-Mail von einer ganz anderen Adresse und mit einer mehr als fragwürdigen Absenderbezeichnung erhalten haben.

In diesem Artikel geht es auch NOCH nicht um die juristische Seite (die wird ohnehin noch ein Thema werden und befindet sich in Prüfung), vielmehr geht es um Fairness und darum, wie Behörden womöglich das Vertrauen der Bürger durch ihr eigenes Handeln immer weiter zerstören. 

Es geht um die Frage, warum die Soforthilfeempfänger ihre Bewilligungsbescheide deutlich und klar erkennbar von der für sie zuständigen Bezirksregierung erhielten und später dann „Anweisungen“ und „Änderungen“ per E-Mail von einer ganz anderen Adresse und mit einer mehr als fragwürdigen Absenderbezeichnung erhalten haben.

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