soforthilfe

Lasst uns gemeinsam sehen, wie wir gegen das Chaos der geänderten Voraussetzungen vorgehen können.

Wir kämpfen seit über 2 Jahren gegen das Chaos mit der Soforthilfe-Rückforderung und haben gestern (am 16.08.2022) einen wichtigen Sieg für unsere Sache am VG Düsseldorf erleben dürfen, die Medien haben umfangreich darüber berichtet 🥳
Aber der Kampf geht noch weiter, es stehen noch 6 weitere Verwaltungsgerichte vor uns, die ebenfalls in unserem Sinne entscheiden müssen.
Viele davon werden aber genau auf die gestrige Verhandlung in Düsseldorf geblickt haben und wirklich ALLE warten jetzt mit Spannung auf die schriftliche Urteilsbegründung.
Das Landeswirtschaftsministerium unter der neuen Leitung von Mona Neubaur wird sich dann ganz genau anschauen und abwägen, ob ein Gang vor das Oberverwaltungsgericht Münster Sinn macht, oder wie man die Angelegenheit sonst lösen kann.
 
Fest steht jedenfalls, das Land NRW wird sicher keine weiteren „Schlussbescheide“ raus senden, nun da sie per Gericht mitgeteilt bekommen haben, diese „Schlussbescheide“ sind rechtswidrig.
Also jeder von euch, der noch keinen „Schlussbescheid“ bekommen hat, Füße stillhalten und abwarten, ihr seid in einer SEHR günstigen Position :)
 
Für diejenigen, die fristgerecht gegen den „Schlussbescheid“ geklagt haben und deren Klagen jetzt noch zur Bearbeitung vorliegen: Amüsiert euch, freut euch über das Urteil, weil für euch werden die „Schlussbescheide“ wohl auch aufgehoben werden, sofern die anderen Verwaltungsgerichte (und ggf. Oberverwaltungsgericht Münster) sich in ihrer Rechtsauffassung dem VG Düsseldorf anschließen.
 
Es könnte durchaus sein, dass NRW aufgrund der Rechtswidrigkeit der Schlussbescheide ein komplett neues „Rückmeldeverfahren“ entwickeln muss, welches den Umsatzausfall mit einbezieht und dadurch eher konform mit den ursprünglichen Bewilligungsbescheiden ist. Dieser Punkt im Bescheid röm. II, arabisch 3 (siehe Bild unten) war der einzige, in dem das VG Düsseldorf zumindest eine teilweise Vorläufigkeit der Bewilligungsbescheide eingeräumt hat. Und über die Details wie „Lebenshaltungskosten“ wurde gestern noch gar nicht gesprochen 😅
Dieses neue „Rückmeldeverfahren“ könnte dann evtl. zumindest auf diejenigen zukommen, die gegen ihren „Schlussbescheid“ geklagt haben oder noch gar keinen „Schlussbescheid“ bekommen haben.
 
Wir bekommen seit gestern immer wieder diese Frage: „Was ist mit denjenigen, die keine Klage, Einspruch, Widerspruch eingereicht haben?“
In den Medien war gestern die Rede von „Einspruch“ oder „Widerspruch“ gegen den Bescheid, das waren aber falsche Begriffe, denn man kann nur eine „Klage“ gegen einen Bescheid beim Verwaltungsgericht einreichen, so war es gemeint. Diese Klage muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides beim Gericht sein, sonst wird der (rechtswidrige) Bescheid rechtskräftig und man kann „eigentlich“ nichts mehr dagegen tun.
 
Und da haben wir gleich das nächste Problem: Das Land NRW hat zig tausende rechtswidrige Schlussbescheide ausgesandt, die leider jetzt rechtskräftig sind, da die Betroffenen nicht fristgerecht dagegen geklagt haben.
Das ist natürlich auch kein akzeptabler Zustand und wir werden zum einen auf politischem Weg dafür kämpfen, dass NRW in der Sache eine „Allgemeingültigkeit“ der Urteile zur Aufhebung der rechtswidrigen „Schlussbescheide“ anerkennt, zum anderen werden wir nach juristischen Möglichkeiten suchen, dass sich die bisherigen „Nicht-Kläger“ gegen diese Ungerechtigkeit wehren können, sollte NRW keine politische Lösung anstreben.
 
Hier haben wir auch einen extra Beitrag zu diesem Thema Allgemeingültigkeit, auf Facebook und in unserem Mitgliederbereich.
 
Wir geben allen „Nicht-Klägern“ zumindest den dringenden Rat, jetzt KEINE Rückzahlungen der Soforthilfe mehr zu leisten, bis es weitere Erkenntnisse gibt. Legt es ruhig erstmal auf ein Sparbuch.
Die Frist zur Rückzahlung wurde eh auf den 30.06.2023 verlängert, bis dahin wird noch viel passieren.
Wer es noch nicht mitbekommen hatte, hier die Pressemitteilung von NRW zur Verlängerung.
 
Sollte es hart auf hart kommen und NRW die rechtswidrigen Bescheide bestehen lassen wollen, werden wir unseren Kampfkassen-Mitgliedern natürlich entsprechende Schriftsätze zur Verfügung stellen, mit der wir die nächste Klagewelle auf Gleichbehandlung lostreten. Das hilft dann auch all denjenigen, die bereits die zurückgeforderte Soforthilfe ganz oder teilweise zurück gezahlt haben.
 
Hier alle Infos, wie man der Kampfkasse beitreten und unseren juristischen Kampf unterstützen kann: https://www.ig-nrw-soforthilfe.de/mitmachen
 
An dem gestrigen Urteil seht ihr ja, wie sehr sich unser Kampf um faire Behandlung gelohnt hat und dass wir nicht völlig hilflos gegenüber NRW dastehen.
 
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