Der juristische Streit um die NRW Soforthilfe geht in die nächste Runde...
Zeit für ein Update und ein paar Statistiken zur „NRW Soforthilfe 2020“.
Von ca. 430.000 NRW Soforthilfeanträgen wurden Ende 2021 nach dem ersten Rückmeldeverfahren (Frist 31.10.2021) ca. 283.000 Schlussbescheide erlassen.
Im Januar 2022 haben mit uns insgesamt nur etwa 1.600 Leute geklagt, was aber trotzdem für erheblichen Wirbel gesorgt hat. Die häufigsten Gründe, warum Betroffene nicht geklagt haben, war Angst vor einer Niederlage gegen NRW, finanzielle Bedenken wegen der Gerichtskosten sowie die Tatsache, dass die Schlussbescheide zur Unzeit kurz vor Weihnachten 2021 kamen und in der einmonatigen Frist über die Festtage und Jahreswechsel schwerlich ein Rechtsbeistand konsultierbar war.
Da wir 2022 an drei Verwaltungsgerichten (Düsseldorf, Köln, Gelsenkirchen) und am 17.03.2023 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gewonnen haben, musste ein neues Rückmeldeverfahren nach Vorgaben des OVG neu aufgesetzt werden.
Das dauerte nach dem Urteil bis Ende Oktober 2024, also rund 19 Monate.
Pressemitteilung des Landes NRW dazu:
https://www.land.nrw/pressemitteilung/neues-rueckmeldeverfahren-der-nrw-soforthilfe-2020-startet
Die Rückmeldefrist lief bis 26.02.2025, wurde aber teilweise individuell verlängert, da aufgrund technischer Probleme nicht alle Betroffenen rechtzeitig eine Vorgangsnummer für das neue Rückmeldeverfahren erhielten.
Die Verbesserungen gegenüber dem ersten Rückmeldeverfahren sind wie folgt:
- Vollständige Lebenshaltungskosten für Einzelunternehmer förderfähig, die bis einschließlich 01.04.2020 den Antrag stellten. Zuvor wurde hier nur eine Pauschale von 2.000 EUR für den gesamten dreimonatigen Förderzeitraum gewährt.
- Bessere Abrechnung des „Liquiditätsengpass“: Gewinne aus späteren Monaten des dreimonatigen Förderzeitraums werden nicht mehr mit Verlusten aus Vormonaten verrechnet.
- Tagesscharfe Abrechnung des „Liquiditätsengpass“ ist möglich, statt nur monatsgenaue Abrechnung.
Es haben ca. 22.000 Soforthilfeempfänger ordnungsgemäß am ersten Rückmeldeverfahren teilgenommen, aber KEINEN Schlussbescheid erhalten, da NRW nach unserer Klagewelle im Januar 2022 den Versand der Schlussbescheide stoppte.
Es haben ca. 57.000 Soforthilfeempfänger rechtsuntreu keine Rückmeldung getätigt und werden jetzt mit dem deutlich verbesserten neuen Rückmeldeverfahren „belohnt“, welches wir ja vor den Gerichten erstritten haben.
Ca. 63.000 Soforthilfeempfänger haben im ersten Rückmeldeverfahren auf die Soforthilfe verzichtet, was aufgrund missverständlicher Formulierungen in den Richtlinien zur NRW Soforthilfe nun ebenfalls für Rechtsstreite vor den Verwaltungsgerichten sorgt.
Die Landesregierung beschloss per Kabinettbeschluss am 14.03.2023, noch VOR dem Urteil des OVG Münster, an den nun rechtswidrigen Schlussbescheiden festzuhalten, so dass ca. 283.000 Betroffene auf rechtswidrigen aber bestandskräftigen Schlussbescheiden sitzen blieben, während ca. 84.000 Betroffenen den Weg zum neuen Rückmeldeverfahren eröffnet wurde.
Zwischen den beiden "Verwendungsnachweisverfahren" bestehen massive Unterschiede. Allein Positionen wie Lebenshaltungskosten, also private Wohnkosten, Krankenversicherung, Renten- oder Lebensversicherung usw. fehlen zu Unrecht den 283.000 Soforthilfeempfängern, die nach altem Rückmeldeverfahren abgerechnet haben und deren Schlussbescheide bestandskräftig erklärt wurden.
Darüber hinaus wird der „Liquiditätsengpass“ im neuen Rückmeldeverfahren, nicht perfekt, aber deutlich sinnvoller berechnet. Wurden im ersten Rückmeldeverfahren noch sämtliche Einnahmen in den drei Monaten mit den Ausgaben verrechnet, so werden jetzt nur noch Überschüsse aus früheren Monaten mit Verlusten aus Folgemonaten verrechnet. Überschüsse aus späteren Monaten werden nicht mehr mit Verlusten aus Vormonaten verrechnet (rückgetragen), so dass die Soforthilfe nun endlich eine „echte Hilfe“ darstellt.
Auch dies wird den 283.000 Betroffenen mit bestandskräftigem Schlussbescheid verwährt und stellt eine massive Ungleichbehandlung dar, die durch keinen Sachgrund gerechtfertigt ist.
Es gibt also in NRW ca. 283.000 Betroffene, denen unser neuester Lösungsansatz sehr helfen könnte, denn wir denken, eine rechtliche Möglichkeit gefunden zu haben, in diesen Fällen den Schlussbescheid doch noch mal angreifen zu können.
Auch gibt es unserer Ansicht nach erhebliche Rechtsverstöße beim Versand des Schlussbescheides. Diese sind unserer Meinung nach dazu geeignet, diesen für unwirksam bzw. nichtig erklären zu lassen. Das würde die Soforthilfeempfänger der ersten Abrechnung in die Lage versetzen, neu und rechtskonform abzurechnen.
Es geht uns nicht um pauschales "Geld behalten" können, sondern um gleiche, faire Abrechnung für alle.
In diesem Sinne werden wir in Kürze weitere Musterverfahren anstreben, um dies vor den Verwaltungsgerichten zu klären.
Sollten wir damit Erfolg haben, besteht für jeden Betroffenen die Möglichkeit, den Schlussbescheid noch einmal anzugreifen und ebenfalls von den Verbesserungen zu profitieren, die wir bereits für rund 84.000 Betroffene erreicht haben. Ein Schreiben, um evt. möglicher „Verwirkung“ vorzubeugen, ist bei uns im Mitgliederbereich abrufbar.
Wir bitten daher auch weiterhin um Unterstützung zur Finanzierung unserer Klagen, alle Infos dazu sind hier:
https://ig-nrw-soforthilfe.de/mitmachen
Die o.g. Zahlen sind aus (hinterfragenswerten) schriftlichen Berichten des MWIKE an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie entnommen:
https://www.ig-nrw-soforthilfe.de/images/downloads/2023-12-04-Bericht-Rueckmeldeverfahren-Soforthilfen-2020-3.pdf
https://www.ig-nrw-soforthilfe.de/images/downloads/2024-01-12-Bericht-Corona-Soforthilfen-Kommentiert.pdf
(Stand: 24.03.2025)