soforthilfe

Lasst uns gemeinsam sehen, wie wir gegen das Chaos der geänderten Voraussetzungen vorgehen können.

Nachdem nun einige Zeit vergangen ist und unsere Anwälte leider keine Antwort von den NRW-Anwälten erhalten haben, ob die ursprünglich abgelehnten Auskunftsersuchen nun nachträglich doch noch beantwortet werden, wird es wohl Zeit, ein neues Auskunftsersuchen zu schicken.

Wir haben daher die ursprüngliche Vorlage nochmals ergänzt, hier könnt ihr sie herunterladen (Bitte nur am Computer/Notebook):

Mustervorlage DSGVO-Anfrage zur NRW-Soforthilfe 2020

Da wo etwas rot ist, müsst Ihr eure Daten einsetzen und auf schwarz zurück färben.
Bitte ausdrucken, unterschreiben, einscannen und als Anhang per eMail an:

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Diesmal könnt ihr auf das Senden per Brief-Post verzichten, schickt es ausschließlich per eMail.
WICHTIG! Da in einigen Fällen das MWIKE die Zusendung einer Ausweiskopie „zur Wahrung des Datenschutzes“ gefordert hat (obwohl dies eigentlich nicht nötig ist), schickt bitte auch gleich eine eingescannte Kopie eures Personalausweises (Vorder- und Rückseite) mit dem Schreiben per Anhang mit.
Solltet ihr das nicht möchten, löscht bitte entsprechenden Absatz in eurem Schreiben.

Wie beim ersten Mal, es ist egal ob ihr Kläger oder NICHT-Kläger seid, den Unterschied macht nur der Umfang der Antwort. 
Und eine Deadline (Frist) gibt es nicht. Auch egal ob mit oder ohne Schlussbescheid.
Eure Daten sind ja trotzdem dort in der Verarbeitung. Es ist auch egal, ob ihr zurück gezahlt habt oder nicht. Wie gesagt, es geht ja nur um euere gespeicherte Daten.

Ihr werdet dann nach einiger Zeit ein Antwortschreiben bekommen, in dem die Behörde sich eine Fristverlängerung um 2 Monate erbittet.
Dies ist völlig normal und im gesetzlichen Rahmen, es sind auch sehr viele Daten zusammen zu stellen und da ist Sorgfalt wichtig. Wir gehen (zumindest nach der Klarstellung durch den Landesdatenschutzbeauftragten) nicht davon aus, dass es wieder nur einen Ablehnungsbescheid als Antwort gibt.
Hier noch mal zur Erinnerung die Antwort des LDI auf unsere Datenschutzbeschwerde.

(Stand: 11.12.2023)

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