Auf unsere Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten wegen der Ablehnung der Auskunftsanträge haben wir nun eine Antwort erhalten.
Klare Fakten, klare Antworten...
Bezugnehmend auf eure Ablehnungsbescheide zum Auskunftsersuchen haben wir euren berechtigten Zorn damals konstruktiv gedämpft.
Obwohl gerüchteweise vernommen, sind wir an Ergebnissen und nicht an Blockaden interessiert. Unabhängig aller Emotionen.
Daher stellen wir Beschwerden bei der LDI mittlerweile immer als „IG“, statt dort hunderte Einzelanfragen anzustoßen.
Zusagegemäß haben wir das getan und der LDI, höflich aber mit Fakten versehen, unsere Rechtsauffassung mitgeteilt.
Das LDI teilt diese wohl weitestgehend, wie man dem anliegenden Schreiben entnehmen kann (PDF).
Wir gehen im Augenblick davon aus, dass das MWIKE, wie von der LDI angeregt, einen Prozess aufsetzen wird, eure DSGVO Anfragen auf freiwilliger Basis doch noch zu beantworten. Alternativ bliebe nur ein erneuter gleichlautender Antrag. Einen Ablehnungsgrund wg. „Wiederholung“ gäbe es bei den vorliegenden Parametern dann eben nicht.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, einige wenige (auch wir), mögen mal „emotional“ angefasst sein, in Bewertung der Gesamtsituation in NRW.
Dennoch (und das ist wichtig!) legen wir Wert auf die Feststellung, dass dies IMMER auf juristisch fundiertem Boden stattfindet.
Wir halten euch auf dem Laufenden.
(Stand: 13.11.2023)