Am 17.01.2024 hat der Wirtschaftsausschuss des Landtags erneut getagt, es wurde erneut über das kommende "Verwendungsnachweisverfahren" gesprochen, das auf all jene zukommt, die bislang keinen Schlussbescheid hatten bzw. deren Schlussbescheid vom Gericht aufgehoben wurde.
Vorab gab das Landeswirtschaftsministerium schriftlich Auskunft über den Sachstand, hier der entsprechende Bericht des MWIKE auf den Wirtschaftsausschuss vom 12.01.2024 (PDF).
Es wird in der Antwort auf die erste Frage behauptet, die Aufhebung der Schlussbescheide sei gleichbedeutend damit, dass die Betroffenen die Soforthilfe gänzlich behalten dürften.
Das entspricht nicht der Wahrheit, denn alle Betroffenen Kläger, deren Schlussbescheid aufgehoben wurde, müssen erneut im Rahmen des "Verwendungsnachweisverfahrens" die Soforthilfe abrechnen, um "Überkompensation" zu ermitteln.
Gleichzeitig bleibt in der Antwort unerwähnt, dass rund 1/4 aller Antragsteller bislang noch gar keinen Schlussbescheid erhalten haben und ebenfalls das "Verwendungsnachweisverfahren" zur Abrechnung durchlaufen werden.
Warum auf die Aufrechterhaltung der rechtskräftigen Schlussbescheide weiterhin bestanden wird, bleibt weiterhin unbeantwortet. Eine zufriedenstellende Antwort darauf gibt es nicht, stattdessen wird sich hinter Paragraphen versteckt und „das hat es ja noch nie gegeben“ schwadroniert.
Die entstandene Missachtung der Gleichbehandlung lässt sich somit aber nicht weg argumentieren.
Die Informationen über das neue „Verwendungsnachweisverfahren“ sind weiterhin sehr dürftig und schwammig formuliert, teilweise sogar widersprüchlich und wir blicken da nicht durch, lest selber in der PDF.
Da steht sogar drin, dass aus eigener Wirtschaftskraft erzielte Überschüsse NICHT auf die zuvor eingesetzten Mittel anzurechnen seien, also nicht mit der Soforthilfe verrechnet werden würden. Dass dies tatsächlich so beabsichtigt wird, ist eher unwahrscheinlich.
Aber lest bitte selbst, uns rauchen auch nach mehrmaligem Durchlesen die Köpfe…
(Stand: 26.01.2024)