Nachvollziehbarerweise stellten, nach einigen Diskussionen, einige der fast 11.000 Mitglieder der IG-NRW Soforthilfe einen Auskunftsantrag gem. Art. 15 DSGVO. Genau 926! Ein gutes Recht. Seit dieser Woche erreichen unsere Mitglieder, die eine DSGVO-Auskunft beim MWIKE beantragt haben, Ablehnungsbescheide für dieses Auskunftersuchen.
Das ist hoch interessant, da Behörden nur in echten Ausnahmefällen die Auskunft über personenbezogene Daten verweigern können.
Man begründet die Ablehnung damit, dass wir diese Anfrage nur "missbräuchlich" zum Schaden des Ministeriums gestellt haben sollen, ohne berechtigtes Interesse an der DSGVO-Auskunft.
Sicher war uns bewusst, dass die Beantwortung des Antrags etwas Aufwand erfordert, allerdings sollten eigentlich alle Firmen und Behörden in der Lage sein, solch eine Auskunft erstellen zu können, ohne daran zusammenzubrechen. Wie übrigens in Baden-Württemberg und Bayern schon professionell geschehen, wie ihr an dem Foto unten erkennen könnt.
Nur NRW meint mal wieder halbseidene Wege beschreiten zu müssen.
Hintergrund der Anfrage war einfach, zu sehen, ob sorgsam mit unseren Daten umgegangen wird und welche Daten nun eigentlich von uns wo überall verarbeitet werden.
Bei unseren Musterklägern haben wir zumindest festgestellt, dass die elektronischen Verwaltungsakten, die die Verwaltungsgerichte bei den Bezirksregierungen angefordert hatten, oftmals unvollständig waren. So fehlten z.B. etliche Dokumente, unter anderem die Einwendungsbegehren etc.
Wir erinnern uns auch an das katastrophale Vorgehen von NRW im Zuge des sog. „Konsensverfahrens“, bei dem angeblich „fehlende Daten“ nachträglich über ein Formular eingepflegt werden sollten.
Das kam damals ziemlich überraschend und kurzfristig, so dass etliche Betroffene Strafanzeige wegen Computerbetruges eingereicht haben, das Innenministerium war damals jedenfalls not amused über die Vielzahl an Anzeigen, die dieses „Konsensverfahren“ provozierte. Hintergrund dieses Verfahrens war der Datenaustausch mit den Finanzbehörden, die Datensätze vom Wirtschaftsministerium waren nicht komplett kompatibel mit den Datenbanken der Finanzbehörden, so dass die Datensätze bereinigt werden mussten. Das hätte eigentlich ein Softwareentwickler programmieren und intern lösen können, stattdessen wurde noch mal ein Formular programmiert und die Soforthilfeempfänger mussten ihre Daten von Hand anpassen. Und da es eine Frist für die Übermittlung der Daten an die Finanzbehörden gab, wurde quasi aus der Hüfte geschossen, statt Sorgfalt walten zu lassen.
Mal ganz davon abgesehen haben auch die Gerichte NRW dafür gerügt, wie mit unseren Daten umgegangen wurde.
Ist es angesichts dieser Inkompetenz verwunderlich, wenn wir um Auskunft bitten, welche Daten von uns wo gespeichert und verarbeitet werden? Dass man dabei in der emotional aufgeladenen Atmosphäre auch süffisante Nebenbemerkungen tätigt, ist nur nachvollziehbar.
GERADE das Verwenden eines einheitlichen Formulars sollte für Arbeitserleichterung sorgen, denn zigfache Laienanfragen „Marke Google“ hätten es der Behörde nicht leichter gemacht. Aber man kann gewaltsam alles verdrehen. Und dass nur 926 Leute von fast 11.000 eine Anfrage starteten, ist ja schon fast zärtlich zu nennen. Das Interesse an Datenschutz ist eben nicht groß. Besonders witzig ist es, dass NRW ja stets bei den Gerichtsverhandlungen die steile These vertrat, dass ja „nur ein kleiner Bruchteil“ der Soforthilfeempfänger geklagt hätten. Nun argumentiert man umgekehrt, dass ja die irrsinnig große Anzahl von 926 gleichlautenden Anträgen eingereicht wurde, um die Verwaltung in ihrer Arbeit zu behindern…
NRW hat knapp 18 Millionen Einwohner, aber 926 DSGVO-Auskunftersuchen legen die Verwaltung lahm?
NRW hat knapp 18 Millionen Einwohner, aber 926 DSGVO-Auskunftersuchen legen die Verwaltung lahm?
Und hier dieser Stapel Papier im Bild ist übrigens eine korrekt beantwortete DSGVO-Auskunft aus Baden-Württemberg, die übrigens mit dem gleichen Formular beantragt wurde, an dem sich das NRW-Wirtschaftsministerium nun stört:
(Stand: 14.09.2023)
Update 13.11.2023: Inzwischen haben wir eine Antwort des Landesdatenschutzbeauftragten erhalten.