soforthilfe

Lasst uns gemeinsam sehen, wie wir gegen das Chaos der geänderten Voraussetzungen vorgehen können.

Seit einigen Tagen erhalten (sehr langsam) alle 2500 Kläger einen „Vergleichsvorschlag“ von NRW. Festzustellen ist zunächst, dass die bisherigen Verfahrenskosten (also z.B. eure Gerichtskosten) ohnehin das Land NRW tragen muss. Sodann erfolgt eine Vergleichsquote von 50% auf die Forderung aus dem Schlussbescheid. Das ist soweit so gut.


Was keinesfalls gelungen erscheint, ist die Tatsache, dass das Land NRW rein theoretisch, jedem verglichenen Soforthilfeempfänger, später mittels Einzelfall- Sonderprüfung evt. wieder reingrätschen kann. Die Einzelfallprüfung ist nämlich –NICHT– ausgeschlossen. Schlimmstenfalls erfolgt hier dann eben doch ein Teil- oder Widerrufsbescheid. Unserer Meinung nach hätte das durchaus in einen konstruktiven Vergleich hineingehört, dies eben auszuschließen. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

PDF - Datenbereinigte Version des Vergleichsangebotes

Apropos nett... Beachtet man die gesamte „Tonalität“ dieses Textes, stellt man fest, dass dieser an ignoranter Arroganz kaum noch zu überbieten ist. Von einer gewissen trotzigen Pampigkeit mal ganz zu schweigen.
Da erdreistet man sich tatsächlich die Formulierung: „DÜRFTE der von Ihnen beklagte Schlussbescheid rechtswidrig sein.“

Damit stellt man quasi indirekt die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes in Frage, anstatt klar zu äußern, dass gerichtlich bereits festgestellt ist, DASS der Schlussbescheid höchstrichterlich rechtswidrig IST.
Nach drei (!) entsprechenden Urteilen (VG Düsseldorf, VG Köln, VG Gelsenkirchen) in erster Instanz und Bestätigung durchs OVG Münster DÜRFTE diese Konjunktiv-Formulierung reichlich unverschämt sein.

Vom völlig fehlenden Respekt in der Formulierung den steuerzahlenden selbständigen Wählern gegenüber, leider mal ganz abgesehen.

Auch der Rest des Textes impliziert wenig von einem „Vergleich“. Ein Vergleich regelt von Natur aus etwas konstruktiv gütlich und sachlich, im gegenseitigen Einvernehmen.
Faktisch suggeriert dieser pampige Text aber eher: „unterschreib oder lass es, uns egal, wenn nicht, wirst Du schon sehen…“.

Von einem klassischen zwischenzeiligen „Wir sind eh die Schlaueren“ ganz abgesehen.

Sehr bedauerlich, NRW. Schade.
Das DÜRFTE sicherlich viele Betroffene sauer vor den Kopf gestoßen haben.

Zu den Fakten für wen der „Vergleich“ ratsam ist und für wen eher ggf. weniger, gerne mehr in unserer Facebookgruppe.

Ohne zu wissen, wie das neu zu entwickelnde „Verwendungsnachweisverfahren“ später irgendwann in (ferner) Zukunft mal ausgestaltet sein wird, fällt die Abwägung jedenfalls nicht leicht, außer man gehört zu den „Extremfällen“, bei denen bislang 7.000 oder 9.000 EUR an Rückforderung offen waren. Wie gesagt, „WIE“ das neue Verfahren aussehen wird, weiß noch niemand.

Fakt ist, es gibt WIEDER die Möglichkeit dagegen zu klagen...

  Hier haben wir für euch auch nochmal das Wichtigste auf Video zusammengefasst.

(Stand: 05.06.2023)

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