soforthilfe

Lasst uns gemeinsam sehen, wie wir gegen das Chaos der geänderten Voraussetzungen vorgehen können.

…und neuerdings „erratisches prozessuales Verhalten“, gerichtlich attestiert!!

Der Streit um die Corona Soforthilfe in NRW jährt sich nun bereits zum dritten Mal und noch ist kein Ende in Sicht.

Im Juli 2020 gründete sich die IG NRW-Soforthilfe, kurz nachdem NRW die damalige Corona Soforthilfe abrechnen wollte und einen Großteil der Hilfen wieder zurückfordern wollte.

NRW machte damals plötzlich neue, sehr enge Vorgaben, was vom Lockdown und den Corona-Maßnahmen betroffene Unternehmen und Selbständige nun angeblich nur noch bzw. nicht mehr, von der Corona-Soforthilfe finanzieren dürften. Lebenshaltungskosten waren schon ab April 2020 wieder gestrichen worden, worunter bekanntlich auch die Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zählen sollten.
Andererseits verwunderte es in dem Zusammenhang, dass der Kulturrat NRW e.V. den Kulturschaffenden in NRW betreffend der Abrechnung der Soforthilfe (dem sog. „Rückmeldeverfahren zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses“) offenbarte, dass die Beiträge zur Künstlersozialkasse (KSK) als Ausgaben in besagter Abrechnung angesetzt werden dürfen und dass es entsprechende Absprachen mit dem Landeswirtschaftsministerium gäbe.

Sicherlich sehr sinnvoll und angemessen, jedoch im Sinne der Gleichbehandlung etwas merkwürdig, da die KSK auch als Krankenversicherung für die Kulturschaffenden gilt, während andere Selbständige ihre Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung eben nicht aus der Soforthilfe finanzieren durften.

Wir haben also betreffend der KSK Beiträge eine höchst brisante, kritische Frage an das Wirtschaftsministerium gestellt: „Warum scheint es so, dass der Kulturrat NRW e.V. indirekt damit geworben hat, dass KSK versicherte ihre Beiträge in der Soforthilfeabrechnung als Betriebsausgaben unterbringen durften?“ Wir haben Beratungsprotokolle und natürlich reichlich Screenshots und Websiteversionen über „web.archive.org“ vorgelegt.
Die Antworten des Wirtschaftsministeriums waren zumindest ausweichend bis unvollständig bzw. unlogisch.
Auf der einen Seite will man von einer solchen Vereinbarung nichts gewusst haben, obwohl wir über mindestens eine Bestätigungsemail des Ministeriums verfügen. Auf der anderen Seite behauptet man eine nicht nachvollziehbare Version, wonach das Wirtschaftsministerium eine solche Verwaltungspraxis nachträglich als rechtswidrig beurteilt haben soll.
Widersprüchlich, bzw. verschleiernd?

Die Bezirksregierungen sollen am 21.12.2021 per Erlass angewiesen worden sein, die KSK-Beiträge nicht anzurechnen, siehe Screenshot der eMail.
Leider konnten wir den in der eMail angesprochenen Erlass nicht online finden, übergeben wurde er uns auch nicht. Die genaue Formulierung wäre jedoch höchst interessant, wir bleiben dran.

Ob dem Herrn Ministerialdirigenten irgendjemand verraten hat, dass das, was er da behauptet, technisch gar nicht möglich ist?
Die Soforthilfe-Empfänger gaben im Rückmeldeverfahren für jeden der drei Monate lediglich die Gesamtsummen der Betriebseinahmen und der Betriebsausgaben an. Wie sich diese Summen zusammensetzen, wurde gar nicht mit übermittelt. Es wäre einem Sachbearbeiter einer Bezirksregierung also völlig unmöglich gewesen, zu erkennen, ob und in welcher Höhe etwaige Beiträge zur Künstlersozialkasse angesetzt wurden.
Mal davon abgesehen, handelte es sich beim Rückmeldeverfahren um ein völlig automatisiertes Verfahren, bei dem die Schlussbescheide stets genau den Betrag enthielten, den Betroffene im Rückmeldeverfahren als „Liquiditätsengpass“ selber angegeben hatten. Dieser Automatismus war übrigens auch einer der Gründe, warum dieses Verfahren und die daraus entstandenen „Schlussbescheide“ von drei Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht als rechtswidrig beurteilt wurden.

Aber schauen wir auch noch einmal auf das Datum des erteilten Erlasses, den 21.12.2021… das Rückmeldeverfahren endete am 31.10.2021, die uns bekannten Schlussbescheide kamen fast alle zwischen dem 16.12.2021 und dem 21.12.2021. Zu diesem Zeitpunkt waren also bereits etwa 3/4 aller Schlussbescheide erstellt und zugestellt worden, somit wäre dieser Erlass vom 21.12.2021 auch viel zu spät gekommen, um überhaupt noch Berücksichtigung bei der Erstellung der Schlussbescheide zu finden.

An dieser Stelle hätte NRW also eigentlich schon von sich aus sämtliche Schlussbescheide wieder zurücknehmen müssen und den Vorgang des Rückmeldeverfahrens wiederholen müssen, diesmal mit der klaren Ansage, dass KSK-Beiträge NICHT angerechnet werden dürfen, um besagten Erlass umzusetzen. Dies ist aber nicht passiert und wir erinnern noch mal, dass NRW ja selbst nachdem das Oberverwaltungsgericht die Schlussbescheide und das Rückmeldeverfahren für rechtswidrig beurteilt hat, noch immer an besagten Schlussbescheiden krampfhaft festhält, sofern man nicht dagegen geklagt hatte.

Blockade für konstruktive Vorschläge und kritische Fragen

Bekanntermaßen blockiert NRW jedwede mögliche Lösungsmöglichkeit, um ja den eigenen politischen Kopf mit administrativer Machtvollkommenheit durchzusetzen. So wurde z.B. die „IG-NRW Soforthilfe“ und „Reiner Hermann“ quasi für Rückfragen „abgeschaltet“!
Laut Auskunft der NRW Anwaltskanzlei, könne man auf Anweisung der Mandantin NRW, mit Reiner Hermann nicht mehr direkt sprechen. Stattdessen sollen Fragen über unsere Kanzlei an die Kanzlei von NRW gestellt werden. Unsere Fragen waren wohl zu unangenehm oder die Annahme von konstruktiven Lösungsvorschlägen von Personen außerhalb des Verwaltungsapparates ist NRW wohl zu peinlich.
Dabei wäre das Beste für alle Seiten, im Hinblick auf das nun neu zu schaffende „Verwendungsnachweisverfahren“ zur (rechtssicheren) Abrechnung der Soforthilfe, wenn man sich mit Verbänden und Interessensgemeinschaften an einen runden Tisch setzen und darüber reden würde, wie man mit einem vernünftigen Kompromiss die Kuh nun vom Eis holt, ohne dass es später zu einer erneuten Klagewelle kommt. Dialog und zielführende, offene Kommunikation ist aber offenbar von NRW unerwünscht, das haben wir inzwischen mehrfach zur Kenntnis nehmen müssen.

Fakt ist: Entgegen aller Auskunfts- + Mitwirkungspflichten, die man, zumindest moralisch, von einer Verwaltung erwarten darf, blockiert man uns. Man mutet uns weitere Kosten für unsere Anwälte zu und zwingt uns, unsere Anwälte als Postboten für Fragen zu finanzieren, die wir selbst schon gestellt haben. Das ist niederträchtig und billig und eines gut geführten Bundeslandes einfach unwürdig.
Immerhin streitet NRW mit dem Geld der Steuerzahler, d.h. wir finanzieren das unprofessionelle Verhalten von NRW auch noch selbst mit. „Other peoples money“, kennt man ja. Und das machen die NRW Mitarbeiter bezahlt hauptberuflich, wir Kläger und Aktivisten alle in unserer Freizeit.

Man muss sich in diesem Zusammenhang vor Augen halten, dass mit dem Wechsel eines „Wirtschaftsministers/in“ lediglich ein Stuhl umbesetzt wird. Das so genannte „Haus“ darunter bleibt in allen Paletten, Farben und sonstigen Gruppierungen bestehen. Ohne Änderungen oder Konsequenzen für Vergangenheitsfehler.
Der aktuellen Wirtschaftsministerin erklären weiterhin die Mitarbeitenden des Ministeriums und der Bezirksregierungen, die es anfangs verbockt haben, wie man die Sach- und Rechtslage nun zu bewerten habe und möglichst viel des angerichteten, finanziellen Schadens für NRW von den Soforthilfeempfangenden zurückholen möchte, koste es was es wolle.
Wen soll es verwundern, dass dabei nichts Vernünftiges herauskommt und offenkundige Fehler weiterhin unter allen Umständen vertuscht / verschwiegen werden?

„Erratisches Prozessverhalten“ seitens NRW

Attestiert vom Verwaltungsgericht Aachen, verständlicherweise, liest man dieses aktuelle Schreiben vom Gericht.
Es muss noch einmal an die Ungleichbehandlung der Vergleichsangebote angeknüpft werden. Der eine Kläger ja, der andere Kläger nein. Artikel 3 Grundgesetz lässt grüßen.

In einigen Fällen hatte die Bezirksregierung ein Vergleichangebot übermittelt, welches vom Verwaltungsgericht mit einer Frist zur Stellungnahme an den Kläger übermittelt wurde.
Dann wurde jedoch während dieser Frist der Schlussbescheid aufgehoben und somit das Vergleichsangebot und der Grund für die Klage hinfällig gemacht.

Unfassbar, aber es bekommt auch nicht mal jeder einen Vergleich angeboten, in vielen Fällen wurden die Bescheide einfach aufgehoben, selbst als die Gerichte selber den NRW-Vergleichsvorschlag an beide Parteien vermittelte und die Klägerseite dem Gericht ihr Einverständnis erklärte.

An diesem völlig irrationalen Prozessverhalten verzweifelt sichtlich auch das Verwaltungsgericht Aachen, siehe oben. Völlig nachvollziehbar! Die ohnehin überlasteten Gerichte sind weder Büttel noch Poststelle für das Land NRW.

Wie zuvor ja bereits berichtet, werden die Vergleiche nicht gleich und gerecht jedem Kläger zugedacht, sondern augenscheinlich wird mittels Münzwurf entschieden, wer einen Vergleich bekommt und wer nicht. Und wer einen Vergleich bekommt, über den wird wohl mittels eines weiteren Münzwurfs entschieden, ob er überhaupt eine Chance erhält, innerhalb der gesetzten Frist darauf zu reagieren, oder der Schlussbescheid vorzeitig doch noch aufgehoben wird.

Warum agieren die heute Verantwortlichen so unprofessionell und Bürgerunfreundlich? Mangelnde Fähigkeit auf Kosten der Steuerzahler oder einfach nur Bösartigkeit?

Selbst kleine Interessengemeinschaften verfügen über ein EDV gestütztes Klägerregister, sortiert nach jeweiligem Verwaltungsgericht, mit Aktenzeichen und allem was dazu gehört. Kaum nachvollziehbar, warum NRW oder eine Kanzlei mit 80 Anwälten, es nicht fertig bekommt, außergerichtlich ein Rundschreiben mit dem Vergleichsangebot direkt an alle Kläger zu senden, ohne die ohnehin kaputt gesparten Verwaltungsgerichte mit unnötiger Arbeit noch mehr zu belasten.
All diese Vorgänge hätte man auch gut so hinbringen können, effizient und kostensparend für den Steuerzahler. Schließlich klappte dies ja auch bei rund 430.000 Soforthilfeempfängern, mit den automatisierten Rundschreiben an alle. Da sind rund 2.500 offene Klagen nun wirklich ein Klacks dagegen und ein einfacher Serienbrief hätte den Gerichten und dem Steuerzahler viel Geld und Nerven gespart.

Die Frage lautet nach wie vor: „Quo vadis, NRW“??

(Stand: 26.08.2023)

 

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