soforthilfe

Lasst uns gemeinsam sehen, wie wir gegen das Chaos der geänderten Voraussetzungen vorgehen können.

Die Verwaltungsvereinbarung vom 01.04.2020 zwischen Bund und dem Land NRW

Sehr interessant ist diese Vereinbarung vor allem aufgrund ihres Datums: 01.04.2020
Warum das so interessant ist?
NRW eröffnete das Antragsverfahren am 27.03.2020 OHNE, dass eine solche Vereinbarung schon bestanden hat. Vom 27.03. bis zum 01.04. wurden mehrere zig-zehntausende Anträge (pro Tag?) angenommen, bearbeitet und bewilligt. 

Hier eine Kopie der Verwaltungsvereinbarung: pdf

Aber damit noch nicht genug... 

Die "Vollzugshinweise des Bundes für die Soforthilfe....." ist eine Anlage zur Verwaltungvereinbarung, wurde am 29.03.2020 erstellt und hat damit, als Anlage, eine Relevanz ab dem 01.04.2020. Dennoch öffnete NRW ohne Rückendeckung des Bundes bereits ab dem  27.03.2020  das Antrags- und Bewilligungsverfahren - wir wissen natürlich nicht, ob es einen Zusammenhang zwischen den politischen Ambitionen des Ministerpräsidenten und diesem ungedeckten Agieren gibt...

Hier eine Kopie der Vollzugshinweise: pdf

Das bedeutet aus unserer Sicht nichts anderes, als dass NRW mindestens in der Zeit vom 27.03. bis 01.04.2020 auf eigene Faust, mit eigenen Regeln und NICHT auf den Bundesregeln beruhend das Antrags- und Bewilligungsverfahren durchgeführt hat. Es war ja ohnehin geplant, dass die Länder ihre eigenen Regeln gestalten und die Bundesregelungen sich nur auf das Verhältnis zwischen Land und Bund beziehen - ein weiterer Grund, warum wir die Aussage aus NRW "das hat der Bund vorgegeben" als plumpe Ausrede betrachten.   

Ein weiteres, zusätzliches Argument - die FAQ und die Formulierungen zu den "Lebenshaltungskosten": 
Bis zum Mittag des 01.04.2020 war es gemäß der FAQ explizit ERLAUBT, als Soloselbstständiger im Haupterwerb die Soforthilfe für die Lebenshaltungskosten zu verwenden und zwar OHNE betragliche Limitierung. Plötzlich verschand diese Formulierung am Mittag des des 01.04. ersatzlos.... ob das wohl mit der Verwaltungsvereinbarung zu tun hat? Komisch.... oder?

Wir finden:
Wer auf eigene Faust handelt, der muss auch selbst für sein Handeln gerade stehen und kann sich nicht auf irgendwelche Bundesvorgaben berufen, die es ja noch gar nicht gab. 


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