soforthilfe

Lasst uns gemeinsam sehen, wie wir gegen das Chaos der geänderten Voraussetzungen vorgehen können.

Immerhin: Es wird darüber berichtet.

Leider ist das Video insofern fehlerhaft, dass man auch in NRW nur dann einen Betrag von 1.000 Euro für die Lebenshaltungskosten bekommt, wenn man die Voraussetzungen der Überbrückungshilfe des Bundes erfüllt. Die setzen aber voraus, dass die Betriebskosten nicht durch die Einnahmen gedeckt werden und genau da ist der Haken: 
Jeder Unternehmer, der sich erfolgreich bemüht kleine Umsätze zu generieren wird dadurch bestraft.
Nehmen wir mal an, dieser Unternehmer hätte Betriebskosten von 500 Euro und Einnahmen von 500 Euro,  also lediglich eine Deckung seiner Betriebskosten.

Was bekommt er? GAR NICHTS 

Falsch ist ebenso die Aussage, dass NRW die Lebenshaltungskosten, Versicherungskosten etc. decken würde. Tatsächlich handelt es sich . neben dem oben beschriebenen Problem - um einen Betrag von 1.000 Euro monatlich für drei Monate. 
Schauen wir uns das mal im Detail beispielhaft an: 
Krankenversicherung pro Monat 400 Euro (Selbstständige tragen 100% dieser Kosten, nicht 50% wie Arbeitnehmer)
Altersrücklagen pro Monat 400 Euro (unabhängig von der Anlageform)
Private Miete pro Monat 750 Euro (inkl. Vermieternebenkosten)
Verbrauchskosten pro Monat 150 Euro (Heizung und Strom)

Allein daraus ergeben sich bereits Kosten von 1.700 Euro und darin sind weder Lebensmittel, noch Verbrauchsmittel, noch Kleidung und auch keine ggf. gesetzlichen Unterhaltzahlungen enthalten. 


Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.