soforthilfe

Lasst uns gemeinsam sehen, wie wir gegen das Chaos der geänderten Voraussetzungen vorgehen können.

Viele Betroffene haben in den letzten Tagen eine E-Mail mit den Betreff „Übermittlung fehlender Daten an die Finanzverwaltung hinsichtlich erhaltener Corona-Hilfe mit der Antragsnummer…“ bekommen und haben sich darüber gewundert.
Hier eine Auswertung mit unserer Einschätzung dazu.

Das Land NRW bzw. das Landeswirtschaftsministerium MWIDE möchte die Daten zur NRW-Soforthilfe an die Finanzverwaltung übermitteln, damit diese wohl einen Abgleich mit den eingereichten Steuererklärungen durchführen kann.
So weit, so gut.

Da die Daten, die man damals im Antrag zur Soforthilfe eingereicht hat, wohl nicht kompatibel für die Datenübermittlung sind, müssen die Daten erstmal bereinigt werden.
Es geht da unter anderem um Leerzeichen bei der IBAN-Nummer und bei der steuerlichen ID-Nummer, um die Schrägstriche bei der Steuernummer und um Sonderzeichen beim Firmennamen.

Das Land NRW / Landeswirtschaftsministerium (bzw. deren IT-Abteilung) hätte eigentlich ein System programmieren können, mit dem die Datenbereinigung weitestgehend intern hätte durchgeführt werden können. Es ist schließlich keine Raketenwissenschaft, eine Datenbank an den notwendigen Stellen zu bereinigen und zumindest Leerzeichen, Schrägstriche und Sonderzeichen zu ersetzen, damit die Daten kompatibel für die Übermittlung werden.

Stattdessen hat man sich dazu entschieden, eine Art Rückmeldeformular zu programmieren, mit dem die Antragsteller selber ihre Daten optimieren sollen… anschließend eine Rundmail an rund 200.000 Antragsteller (Angabe der Hotline) zu verschicken, und so die komplette Optimierungsarbeit outzusourcen. Das kann echt nur NRW.

Leider ist die E-Mail nicht besonders gut durchdacht und schwammig formuliert, so dass sie eher für Fragen als für Klarheit sorgt. Vor allem all dies mit einer Frist von nur ganz wenigen Tagen.
Nicht wenige Betroffene haben daraufhin beim MWIDE bzw. den Bezirksregierungen angerufen, um nach der Korrektheit der eMail zu fragen.
Einige haben diese E-Mail gar bei der Polizei als möglichen Phishing-Versuch angezeigt.
Dazu kommt noch die Behauptung in der E-Mail, „Bei der Antragstellung wurden diese notwendigen Daten entweder nicht erhoben oder von Ihnen nicht vollständig angegeben.“
Viele Betroffene haben zu Recht festgestellt, dass dies totaler Unsinn ist, denn ohne diese Daten wäre der Antrag damals gar nicht möglich gewesen!

An dieser Stelle erstmal Entwarnung: Die E-Mail ist tatsächlich korrekt und kein Betrugsversuch. Inzwischen hat das MWIDE sogar eine FAQ-Seite mit aktuell 11 Fragen online gestellt.

Wir haben uns auch mal ausführlich mit den rechtlichen Grundlagen für diese Datenerhebung beschäftigt, viele juristische Erläuterungen seitens NRW halten wir für Unsinn.
Trotzdem lohnt es sich unserer Meinung nach absolut nicht, dieser Datenerhebung zu widersprechen oder rechtliche Schritte einzuleiten. Dazu ist der Inhalt dieser Datenerhebung absolut zu trivial, um sich darüber auch noch zu streiten.
NRW hat die jetzt zu korrigierenden Daten ja eh schon von uns, ist aber nur zu faul, diese Daten selber zu bereinigen und wälzt diese Arbeit nun auf uns ab.
Da bleibt eigentlich nur Kopfschütteln und sich zu fragen „warum jetzt und warum in dieser Form?“ Schließlich haben nicht nur die Antragsteller jetzt Mehraufwand, sondern die Verunsicherung der Betroffenen sorgt sicher auch für ein massives Aufkommen an E-Mails und Telefonanfragen beim MWIDE und den Bezirksregierungen. Klassisches Eigentor.

Dazu kommt, dieses Verfahren wurde wohl so arg eilig gestartet, dass noch etliche Kinderkrankheiten im System sind. Es ist schon peinlich, wenn mit einem Formular darum gebeten wird, die Daten noch mal in einem ganz bestimmten Format einzutragen und die Beispiele für das korrekte Format dann grobe Fehler enthalten. Z.B. die Angabe, dass die „34-stellige IBAN“ einzutragen sei… da kann man sich nur an den Kopf packen.

Wie auch immer, wir empfehlen guten Gewissens, nehmt euch ein paar Minuten Zeit, die Daten für NRW zu aktualisieren, einen Nachteil hat man dadurch nicht. Unsere Anwälte empfehlen das ebenso.

Hier noch eine PDF mit der juristischen Einschätzung unserer Anwälte

doc Hier optional auch ein Muster für ein Antwortschreiben für diejenigen, die NRW zurückärgern möchten, dieses kann auch noch etwas "individualisiert" werden


(Stand: 21.06.2022)

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