Hier mal ein Urteil aus Bayern zu einer Klage wegen Rückforderungen von "Oktoberhilfe". Anderes Bundesland und ein anderes Hilfsprogramm, ja.
Wir teilen das trotzdem mit euch, weil wir (und fähige Juristen) denken, dass einiges an Argumentation für die „NRW Soforthilfe“ gebraucht werden kann.
Gesetze gelten übergreifend und vieles ist durchaus im Kontext auf uns hier anwendbar.
Insbesondere die gebetsmühlenartige Behauptung in NRW einer angeblichen Vorläufigkeit der Bewilligungsbescheide. Auch dieses wird hier im Urteil begründet verneint.
Etwas schwere Kost, aber lohnenswert. Es wurde schon etwas vormarkiert von Sachverhalten, die vergleichbar mit unserer Situation in NRW sein könnten.
Natürlich gleich weiter gereicht an unsere Kanzlei zur weiteren Analyse.
VG München (Kammer 31), Urteil vom 16.12.2021 – M 31 K 21.3524
(Stand: 27.07.2022)